IFD – Integrationsfachdienst

Eine psychische Erkrankung oder Schwer-/Behinderung belastet Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen. Ziel unserer Arbeit ist es, die individuellen Besonderheiten der Betroffenen mit den Belangen des Unternehmens in Einklang zu bringen: Durch Information, Beratung, Begleitung und Vermittlung von Hilfen.

Eine der wesentlichen Aufgaben des IFD ist die berufsbegleitende Sicherung von bestehenden Arbeits- und betrieblichen Ausbildungsverhältnissen. Die Fachberater*innen begleiten die betroffenen Beschäftigten im Arbeitsalltag. Sie informieren die Beteiligten über Fördermöglichkeiten und beraten zudem das betriebliche Umfeld über Auswirkungen von Behinderungen und einen geeigneten Umgang damit.

  • Arbeits- und ausbildungsbegleitende sowie psychosoziale Beratung
  • Unterstützung bei der Stufenweisen Wiedereingliederung
  • Krisenintervention
  • Beratung in Einzelfällen des betrieblichen Eingliederungsmanagements
  • Unterstützung bei der Beantragung technischer und finanzieller Hilfen zur behindertengerechten Arbeitsplatzgestaltung
  • Beteiligung an Kündigungsschutzverfahren
  • Beratung von Arbeitgeber*innen, Personalverantwortlichen, betrieblichen Hilfe-Gruppen und Kolleg*innen

Der IFD begleitet gemeinsam mit der jeweiligen Werkstatt vor Ort den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Individuelle Ausgangssituation und Potentiale der Mitarbeitenden in der WfbM sind entscheidend für die jeweiligen Vermittlungsschritte:

  • Erarbeitung beruflicher Perspektiven
  • Unterstützung bei der Suche nach einer Praktikumsstelle
  • Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen im Rahmen des Budgets für Arbeit
  • Begleitung im Praktikum
  • Begleitung während der Einarbeitung

Vermittlung im Auftrag von Rehabilitationsträger*innen

Der IFD unterstützt Rehabilitand*innen dabei, einen geeigneten Arbeits- oder Ausbildungsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Über den Reha-Status entscheiden die zuständigen Rehabilitationsträger*innen. Bei Bedarf unterstützt der IFD dort bei der Beantragung. Darüber hinaus gehört insbesondere zum Aufgabenbereich des IFD:

  • Überprüfen der Bewerbungsunterlagen und Vorbereitung von Vorstellungsgesprächen sowie sonstige Vorbereitungs- und Unterstützungsleistungen
  • Suche geeigneter Ausbildungs- oder Arbeitsplätze
  • Unterstützung bei Arbeitsaufnahme und Einarbeitung in einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz
  • Beratung und Information für Arbeitgeber*innen zu Fördermöglichkeiten der Rehabilitationsträger*innen und Förderprogrammen des LVR-Inklusionsamtes bei Einstellungen
  • Beratung von Arbeitgeber*innenn bei der Bereitstellung von geeigneten Arbeits- und Ausbildungsstellen

Auf einen Blick

Für wen?
  • Arbeitnehmer*innen mit einer psychischen Erkrankung, die zu einer Behinderung/Schwerbehinderung geführt hat
    bzw. bereits bei laufendem Antragsverfahren
  • Arbeitgeber*innen, die psychisch erkrankte Menschen beschäftigen
  • Beschäftigtenvertretungen
  • Der Arbeitsort muss in Mönchengladbach sein.
Besonderheiten:
  • Der IFD arbeitet im Auftrag des Landschaftsverbandes (LVR - Inklusionsamt).
  • Die Leistungen des IFD sind für die oben genannte Zielgruppe kostenfrei.
  • Die Mitarbeiter*innen des IFD unterliegen der Schweigepflicht.

Ihre Ansprechpartner

Frau Janßen
IFD-Fachberaterin
Telefon 02161 5768-1111
Mobil 0171 3603134
Frau Krienen
IFD-Fachberaterin
Telefon 02161 4952152
Herr Steigels
IFD-Fachberater
Telefon 02161 5768-1101
Mobil 0175 531 86 81