AGH -Arbeitsgelegenheiten

Für Menschen mit einer psychischen Erkrankung, die schon lange arbeitslos sind und die zurück auf den Arbeitsmarkt wollen.

Vielleicht suchen Sie schon lange nach einer neuen Arbeitsstelle

oder der Einstieg in den Arbeitsmarkt hat bisher aufgrund verschiedener Vermittlungshemmnisse nicht geklappt.
In unseren Arbeitsgelegenheiten (AGH) bieten wir Ihnen gemeinsam mit dem Jobcenter Mönchengladbach die Möglichkeit, Ihre Arbeitsfähigkeit zu erweitern und zu stabilisieren.  Dazu gehören z.B. auch der Aufbau einer geregelten Tagesstruktur und die Erprobung neuer Tätigkeitsfelder.

Ziel der AGH ist es, dass Sie sich mit unserer Unterstützung wieder fit für den ersten Arbeitsmarkt machen.
In welchem Beruf? Hängt ganz davon ab, wo Sie arbeiten möchten: in unserer fahrradwerkstatt360grad, e-werkstatt, Holzwerkstatt oder in unseren Cafés

Arbeitsgelegenheiten bestehen aus diesen drei Modulen:

  1. Klärung
    Wo liegen Ihre Fähigkeiten und Ressourcen? Wie können diese gestärkt werden? Was könnten Handlungsalternativen sein?
    Durch ausführliche Beratung und die Möglichkeit zur Erprobung im Arbeitsfeld unterstützen wir Sie, Ihre berufliche Situation besser zu verstehen und Perspektiven zu entwickeln.
  2. Praxisphase
    Auf dem Fundament der Klärung Ihrer beruflichen Wünsche und Fähigkeiten können Sie jetzt aufbauen: In der Praxisphase entwickeln Sie mit Hilfe von fachlicher und pädagogischer Anleitung Ihre berufsfachlichen und sozialen Kompetenzen weiter. Außerden trainieren Sie Ihre Konzentrations- und Belastungsfähigkeit.
  3. Integration
    In der Integrationsphase bereiten Sie sich mit unserer Hilfe auf ein betriebliches Praktikum vor. Sie erstellen Bewerbungsunterlagen, üben die Kontaktaufnahme mit Unternehmen und  bereiten sich auf Bewerbungsgespräche vor. Gemeinsam mit Ihnen planen wir ggf. weitere Schritte. 

Wieviel arbeiten Sie und was verdienen Sie?

Grundsätzliches:

  • Eine AGH begründet kein reguläres Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis, die Zuweisung erfolgt über das Jobcenter.
  • Wenn Sie eine Arbeit auf dem 1.Arbeitsmarkt aufnehmen können, so hat das Vorrang vor einer AGH.
  • Innerhalb von 5 Jahren dürfen Sie insgesamt 24 Monate in AGH arbeiten.
  • Mehrere AGH werden dabei zusammengezählt.

Arbeitszeit:

  • Sie wird individuell mit Ihnen festgelegt, je nachdem wieviel Sie momentan leisten können.
  • Es müssen mindestens 15 Wochenstunden sein, maximal dürfen es 30 Wochenstunden sein.
  • Sie können die Zeiten auch schrittweise aufbauen.

Verdienst:

  • Sie erhalten Ihr Arbeitslosengeld II weiter
  • Zusätzlich bekommen Sie eine "Aufwandsentschädigung" von 2,- € pro Stunde.
  • Die Aufwandsentschädigung wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.

Arbeisgelegenheiten

Auf einen Blick:
  • Zuweisung über das Jobcenter
  • Nachrangig gegenüber Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
  • Max. insgesamt 24 Monate innerhalb von 5 Jahren
  • Zwischen 15 und 30 Std./Woche
  • Weiterbezug Arbeitslosengeld II
  • Aufwandsentschädigung von 2,- € pro Stunde (ohne Anrechnung)

Ihre Ansprechpartner

Frau Bohl
Koordinierende Bezugsperson Tagesstruktur
Telefon 02161 5768-1557
Herr Heinrichs
Teamleitung Tagesstruktur
Telefon 02161 5768-1006
Frau Mansour
Koordinierende Bezugsperson Tagesstruktur
Telefon 02161 5768-1945
Frau Merheim
Teamleitung Tagesstruktur
Telefon 02161 5768-1931
Mobil 0175 1202112
Frau Ochs
Koordinierende Bezugsperson Tagesstruktur
Telefon 02161 5768-0
Mobil 0151 67829723
Frau Weymar
Koordinierende Bezugsperson Tagesstruktur
Telefon 02161 5768-0
Mobil 0175 2029805
Frau Wolk
Teamleitung Tagesstruktur
Telefon 02161 5768-1535
Mobil 0175 5972482