AGH -Arbeitsgelegenheiten
Vielleicht suchen Sie schon lange nach einer neuen Arbeitsstelle
oder der Einstieg in den Arbeitsmarkt hat bisher aufgrund verschiedener Vermittlungshemmnisse nicht geklappt.
In unseren Arbeitsgelegenheiten (AGH) bieten wir Ihnen gemeinsam mit dem Jobcenter Mönchengladbach die Möglichkeit, Ihre Arbeitsfähigkeit zu erweitern und zu stabilisieren. Dazu gehören z.B. auch der Aufbau einer geregelten Tagesstruktur und die Erprobung neuer Tätigkeitsfelder.
Ziel der AGH ist es, dass Sie sich mit unserer Unterstützung wieder fit für den ersten Arbeitsmarkt machen.
In welchem Beruf? Hängt ganz davon ab, wo Sie arbeiten möchten: in unserer fahrradwerkstatt360grad, e-werkstatt, Holzwerkstatt oder in unseren Cafés.
Arbeitsgelegenheiten bestehen aus diesen drei Modulen:
- Klärung
Wo liegen Ihre Fähigkeiten und Ressourcen? Wie können diese gestärkt werden? Was könnten Handlungsalternativen sein?
Durch ausführliche Beratung und die Möglichkeit zur Erprobung im Arbeitsfeld unterstützen wir Sie, Ihre berufliche Situation besser zu verstehen und Perspektiven zu entwickeln. - Praxisphase
Auf dem Fundament der Klärung Ihrer beruflichen Wünsche und Fähigkeiten können Sie jetzt aufbauen: In der Praxisphase entwickeln Sie mit Hilfe von fachlicher und pädagogischer Anleitung Ihre berufsfachlichen und sozialen Kompetenzen weiter. Außerden trainieren Sie Ihre Konzentrations- und Belastungsfähigkeit. - Integration
In der Integrationsphase bereiten Sie sich mit unserer Hilfe auf ein betriebliches Praktikum vor. Sie erstellen Bewerbungsunterlagen, üben die Kontaktaufnahme mit Unternehmen und bereiten sich auf Bewerbungsgespräche vor. Gemeinsam mit Ihnen planen wir ggf. weitere Schritte.
Wieviel arbeiten Sie und was verdienen Sie?
Grundsätzliches:
- Eine AGH begründet kein reguläres Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis, die Zuweisung erfolgt über das Jobcenter.
- Wenn Sie eine Arbeit auf dem 1.Arbeitsmarkt aufnehmen können, so hat das Vorrang vor einer AGH.
- Innerhalb von 5 Jahren dürfen Sie insgesamt 24 Monate in AGH arbeiten.
- Mehrere AGH werden dabei zusammengezählt.
Arbeitszeit:
- Sie wird individuell mit Ihnen festgelegt, je nachdem wieviel Sie momentan leisten können.
- Es müssen mindestens 15 Wochenstunden sein, maximal dürfen es 30 Wochenstunden sein.
- Sie können die Zeiten auch schrittweise aufbauen.
Verdienst:
- Sie erhalten Ihr Arbeitslosengeld II weiter
- Zusätzlich bekommen Sie eine "Aufwandsentschädigung" von 2,- € pro Stunde.
- Die Aufwandsentschädigung wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.
Arbeisgelegenheiten
- Auf einen Blick:
- Zuweisung über das Jobcenter
- Nachrangig gegenüber Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
- Max. insgesamt 24 Monate innerhalb von 5 Jahren
- Zwischen 15 und 30 Std./Woche
- Weiterbezug Arbeitslosengeld II
- Aufwandsentschädigung von 2,- € pro Stunde (ohne Anrechnung)