Soziotherapie

Hilfen zur Selbstwirksamkeit – Unterstützung im Krisenfall

Oft schaffen es Menschen mit schwerer psychischer Erkrankung nicht, sich in eine dringend erforderliche Behandlung zu begeben.

Durch eine psychische Erkrankung können z. B. Antrieb, Ausdauer, Motivation, aber auch Konfliktfähigkeit, planerisches Denken oder kognitive Leistungsfähigkeit stark beeinträchtigt sein. In der Folge verschlimmert sich die Symptomatik häufig und eine Behandlung, wenn sie dann doch noch stattfindet, wird komplizierter und dauert länger.

Soziotherapie soll psychisch belastete Menschen in die Lage versetzen, ärztlich und psychotherapeutisch verordnete Leistungen in Anspruch zu nehmen. Ihr Ziel ist es, eine Brücke zu den Angeboten der Krankenversicherung zu bauen und Hilfestellung anzubieten. Dabei geht es immer um eine Stabilisierung der gesundheitlichen, häuslichen, sozialen und beruflichen Situation.

Ausgangspunkt zur Erfassung des individuellen Bedarfs ist die Lebenswelt des psychisch erkrankten Menschen. Dazu wird nach Möglichkeit auch das soziale Umfeld einbezogen, also Familienangehörige sowie Freunde und Bekannte.

In der Soziotherapie wird gemeinsam erarbeitet, wie Betroffene selbst ihr Verhalten ändern und in kleinen Schritten Motivation, Belastbarkeit und Ausdauer steigern können. Zum Training gehört auch eine Anleitung zur Verbesserung der Krankheitswahrnehmung: Was sind Anzeichen für kommende Krisen und wie kann man mit eigenen Stärken gegensteuern? Auch professionelle Hilfe im Krisenfall gehört zum Leistungsspektrum der Soziotherapie, ebenso Unterstützung im Umgang mit Institutionen, Behörden, medizinischen Einrichtungen usw.

Wenn aus ärztlicher Sicht Soziotherapie angezeigt ist, um Behandlungs- und Therapiefähigkeit herzustellen und Patient*innen in die Behandlung einwilligen, wird gemeinsam ein Behandlungs- und Krisenplan erstellt. Gemeinsam werden Therapieziele und Zwischenschritte vereinbart und bei Bedarf angepasst.

Auf einen Blick

Für wen?

Menschen mit schwerer psychischer Erkrankung, deren Funktionsniveau sehr stark eingeschränkt ist und die sich aus diesem Grund nicht in eine erforderliche Behandlung wie z.B. Psycho- oder Ergotherapie begeben können.

Wer verordnet?

Fachärzt*innen, Psychotherapeut*innen, Institutsambulanzen

Wer zahlt?

Einzelne Krankenkassen: u.a. AOK Rheinland/Hamburg, BKK Nordwest, IKK classic
Es kann eine Zuzahlung von 10% des Tagessatzes (mind. 5,00 €, max. 10,00 €/Tag) anfallen, sofern man nicht von der Zuzahlungspflicht befreit ist.

Wie lange?

Bis zu 120 Std. innerhalb von 3 Jahren.

Wer berät?

Zur Verordnung von Soziotherapie und weiteren Fragen beraten neben Therapeut*innen und Krankenkassen auch die Fachkräfte des Reha-Vereins unter Tel. 02161 5768-4000.

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Alaoui
Bereichsleitung Ambulante Dienste
Telefon 02161 5768-1071