In der Rente dazuverdienen
Sie beziehen schon eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, aber eine kleine Beschäftigung wäre doch schön? Sie möchten rauskommen und mit anderen Menschen zusammenarbeiten, etwas dazu verdienen und die Rente aufbessern?
Dann ist vielleicht ein Minijob im Zuverdienst das Richtige für Sie.
Wir bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten, zum Beispiel in unserer fahrradwerkstatt360grad, e-werkstatt, Holzwerkstatt, Fahrdienst in unseren Cafés oder auch in unserer Verwaltung. Sprechen Sie uns an!
Was können Sie verdienen und was müssen Sie beachten?
- In einem Minijob gelten dieselben Regeln wie bei einem "normalen" Arbeitsverhältnis.
- Rechte und Pflichten werden durch einen Arbeitsvertrag geregelt.
- Sie dürfen höchstens 520,- € im Monat verdienen. (Stand: 01/23)
- Das Nebeneinkommen wird nicht auf die Rente angerechnet.
- Ihre Krankenversicherung läuft weiter über den Rententräger.
Achtung:
Der Landschaftsverband (LVR) muss der Nebenbeschäftigung zustimmen!
Minijob im Zuverdienst
- Auf einen Blick:
- Geringfügige Beschäftigung bis max. 520,-€ / Monat (Stand: 01/23)
- Regelungen wie bei einem "normalen" Minijob
- Voraussetzung: Bezug von EM-Rente oder Grundsicherung
- LVR muss zustimmen
- Weiterführende Informationen des LVR