Gefördertes Arbeitsverhältnis
Ihr letztes Arbeitsverhältnis in einem Betrieb liegt viele Jahre zurück. Seitdem hatten Sie keine Beschäftigung und Sie beziehen Leistungen vom Jobcenter (Arbeitslosengeld II). Sie trauen sich aber zu, mit gründlicher Einarbeitung und Begleitung direkt wieder in einem "richtigen" Job anzufangen.
Dann ist vielleicht eine geförderte Beschäftigung nach §16e oder §16i SGB II (Sozialgesetzbuch II) das Richtige für Sie.
Ihre Vorteile:
- langfristiger Arbeitsvertrag
- von Anfang an ein "richtiges" Gehalt (je nach Art der Beschäftigung)
- eigene Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung
- begleitendes Coaching
- evtl. begleitende Weiterbildung
Achtung:
- die Sozialversicherung enthält keine Arbeitslosenversicherung
- ein aktueller Minijob kann diese Art der Förderung ausschließen
Da Arbeitsverhältnisse nach §16e und §16i SGB II vom Jobcenter bezuschusst werden, müssen Sie auf jeden Fall mit Ihrer Beraterin/Ihrem Berater sprechen, ob das Programm für Sie in Frage kommt und Sie die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen.
Sprechen Sie auch uns an, wir beraten Sie gerne. Passende Arbeitsstellen haben wir im Angebot!
Stellenangebote des Reha-Vereins
Gefördertes Arbeitsverhältnis nach §16e/16i SGB II
- Auf einen Blick:
- § 16e: Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug Alg II mind. letzte 2 Jahre ohne Zwischenbeschäftigung
- § 16i: Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug Alg II mind. 6 innerhalb der letzten 7 Jahre,
bei Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen mind. 5 innerhalb der letzten 6 Jahre - Lohnkostenzuschuss durch das Jobcenter
- Arbeitsverhältnis im Betrieb
- Gehalt nach Art der Beschäftigung
- Sozialversicherung ohne Arbeitslosenversicherung
- Begleitendes Coaching
- ggf. Übernahme von Weiterbildungskosten