Wenn die Inklusion einen Antrag auf Teilhabe stellen würde - und warum sie es muss!

14.02.2024

Ein Beitrag zum 50jährigen Jubiläums des Reha-Vereins
Teil 2 einer dreiteiligen Serie in der Zeitschrift "Kerbe", Forum für soziale Psychiatrie

Von Anja Alaoui, Andreas Meyer-Buschfeld, Dr. Stephan Rinckens und Achim Böhnke

Es ist schon ein wenig „verrückt“, für ein Menschenrecht einen Hilfeplan zu schreiben. Aber mit dem „Verrücken“ verändern wir unseren Blickwinkel auf die Inklusion, die nicht in ausreichendem Maße die Beachtung und Umsetzung erfährt, die ihr zuteilwerden müsste. Weil Inklusion sich an einem Umgang miteinander und dem Aufbau von Förderfaktoren sowie dem Abbau von Barrieren bemerkbar macht und diesen selbst unterliegt, lassen wir sie einen Antrag auf Teilhabe stellen. Ganz im Sinne einer klassischen gemeindepsychiatrischen Hilfeplanung wird der Antrag fachärztlich befürwortet, durch den Reha-Verein als Leistungsanbieter ausgearbeitet und vom Leistungsträger bewilligt.

Hier finden Sie den gesamten Artikel. Er ist in der Zeitschrift Kerbe, Forum für soziale Psychiatrie 1/2024, veröffentlicht.

Hinweis:

  • Im ersten Beitrag haben wir uns mit den Begrifflichkeiten „Integration“, „Inklusion“ und „Teilhabe“ auseinandergesetzt, um das jeweils Spezifische, aber auch die Unterschiedlichkeit und Abgrenzungen herauszuarbeiten. Auch Phänomene der „Exklusion“ wurden dabei nicht außer Acht gelassen.
  • Im dritten Beitrag werden Betroffene ihre Sicht auf den gegenwärtigen Stand von Inklusion und Teilhabe im psychiatrischen Alltag beschreiben.

Wer mehr über die Kerbe erfahren möchte: hier geht´s zur Website www.kerbe.info

Fotos: Achim Böhnke (LVR) und Dr. Stefan Rinckens (LVR-Klinik MG)

Ihre Ansprechpartner

Frau Alaoui
Bereichsleitung Ambulante Dienste
Telefon 02161 5768-1071
Herr Meyer-Buschfeld
Teamleitung MG West
Telefon 02161 5768-1211
Mobil 0160 93121627